ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER SAMSBIRD AG

Gültig ab 01. Mai 2026

1. Geltungsbereich

a. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Abschluss, Teile des Inhalts sowie die Abwicklung sämtlicher Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») und der Samsbird AG.

b. Für die von der Samsbird AG erstellten und verwalteten Brands (insbesondere Crealux.ch und live2go.com) gelten dieselben Bedingungen, wobei die Samsbird AG stets als Vertragspartei auftritt.

c. Die vorliegenden AGB werden bei sämtlichen Verträgen der Samsbird AG integrierender Vertragsbestandteil. Bestimmungen eines Individualvertrages gehen den Bestimmungen dieser AGB vor.

2. Vertragsabschluss

a. Leistungen und Entgelte werden jeweils in einer individuellen Offerte festgelegt. Diese kann schriftlich oder elektronisch übermittelt werden.

b. Mit mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Annahme der Offerte entsteht zwischen dem Auftraggeber und der Samsbird AG ein Vertragsverhältnis gemäss schweizerischem Obligationenrecht.

c. Die bestätigte Offerte gilt als verbindliche Auftragsbestätigung und bildet die Grundlage für die Leistungserbringung.

d. Elektronisch übermittelte Offerten, Freigaben, Änderungswünsche und Bestätigungen gelten als rechtsgültig und verbindlich.

3. Leistungserbringung

a. Die Samsbird AG erbringt ihre Leistungen fachgerecht und mit branchenüblicher Sorgfalt.

b. Die Samsbird AG ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Drittpersonen oder Subunternehmen beizuziehen.

c. Vom Auftraggeber freigegebene Konzepte, Inhalte, Designs, Produktionen oder Zwischenstände gelten als genehmigt.

d. Nach erfolgter Freigabe verursachte Änderungswünsche, Zusatzarbeiten oder Korrekturen werden separat nach Aufwand verrechnet.

e. Erfolgt innert 5 Arbeitstagen keine schriftliche Beanstandung oder Rückmeldung, gelten die Leistungen als abgenommen.

4. Zahlungskonditionen

a. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

b. Rechnungen sind innert der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen.

c. Bei Zahlungsverzug ist die Samsbird AG berechtigt:

  • Verzugszinsen von 5% p.a. zu verrechnen

  • Mahngebühren zu erheben

  • laufende Arbeiten oder Produktionen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen

  • noch nicht ausgelieferte Leistungen zurückzubehalten.

d. Zusätzliche Aufwände bis maximal 10% des vereinbarten Offertbetrages gelten als genehmigt, sofern diese zur ordentlichen Vertragserfüllung notwendig sind.

e. Darüberhinausgehende Mehrkosten müssen vorgängig mit dem Auftraggeber abgesprochen werden.

f. Reise-, Transport-, Übernachtungs-, Park-, Verpflegungs- und weitere projektbezogene Nebenkosten werden zusätzlich verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Annullierung von Aufträgen

a. Bei Annullierung eines bestätigten Auftrages durch den Auftraggeber gelten folgende Entschädigungen:

  • bis 21 Tage vor Produktionsbeginn: 30% des Gesamtbetrages

  • bis 14 Tage vor Produktionsbeginn: 40% des Gesamtbetrages

  • bis 7 Tage vor Produktionsbeginn: 60% des Gesamtbetrages

  • 6 Tage oder weniger vor Produktionsbeginn: 100% des Gesamtbetrages.

b. Als Produktionsbeginn gilt der erste Aufbau- oder Einsatztag.

c. Bei reinen Dienstleistungsprojekten gilt das Kickoff-Meeting als Produktionsbeginn.

d. Bereits erbrachte Leistungen, Konzeptionsarbeiten, Vorbereitungen, Planungen oder Drittleistungen werden zusätzlich verrechnet.

e. Nicht annullierbare Drittleistungen oder Fremdkosten sind durch den Auftraggeber vollständig zu übernehmen.

6. Haftung

a. Allgemeine Haftung

aa. Die Samsbird AG verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sorgfältig und vertragsgemäss zu erbringen.

bb. Die Haftung der Samsbird AG für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

cc. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Datenverluste, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

dd. Die Samsbird AG haftet nicht für Schäden infolge rechtswidriger oder vertragswidriger Nutzung ihrer Leistungen.

ee. Die Haftung der Samsbird AG ist pro Schadensfall auf den direkten Schaden sowie maximal auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt.

ff. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen sowie Schäden infolge vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhaltens.

b. Höhere Gewalt

aa. Die Samsbird AG haftet nicht für Verzögerungen, Unterbrüche oder Leistungsausfälle infolge höherer Gewalt.

bb. Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • Naturereignisse

  • Feuer

  • Sturm

  • Überschwemmungen

  • Pandemien

  • Stromausfälle

  • Cyberangriffe

  • Virenbefall

  • behördliche Massnahmen

  • Ausfälle von Kommunikations- oder Netzwerkdiensten.

c. Datenschutz und Plattformdienste

aa. Die Samsbird AG bearbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der geltenden schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.

bb. Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass sämtliche für Produktionen, Veröffentlichungen oder Übertragungen verwendeten Inhalte, Personenaufnahmen, Daten und Informationen rechtmässig verwendet werden dürfen und sämtliche erforderlichen Einwilligungen vorliegen.

cc. Werden Plattformen oder Dienste Dritter (z.B. YouTube, Vimeo, Meta, Zoom, Microsoft Teams oder vergleichbare Anbieter) verwendet, gelten zusätzlich deren Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen.

dd. Die Samsbird AG übernimmt keine Haftung für Einschränkungen, Sperrungen, Datenverluste oder Funktionsstörungen solcher Drittplattformen.

ee. Die Datenschutzerklärung der Samsbird AG bildet integrierenden Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

a. Allgemeine Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und unentgeltlich erbracht werden.

b. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:

aa. der Samsbird AG sämtliche erforderlichen Zugänge und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

bb. eine ausreichende Stromversorgung sowie notwendige Anschlüsse bereitzustellen.

cc. die vor Ort befindlichen Materialien sorgfältig zu behandeln und gegen Feuer, Diebstahl, Wasser, Vandalismus und Elementarschäden zu schützen.

dd. allfällige Störungen oder Probleme unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

ee. für die erforderlichen Versicherungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung und den eingesetzten Materialien besorgt zu sein.

c. Gefahrtragung und Versicherung

Der Auftraggeber bzw. Veranstalter trägt ab Beginn des Aufbaus bis zum vollständigen Abbau das Risiko für Verlust, Beschädigung oder Untergang der von der Samsbird AG eingesetzten Geräte und Materialien, sofern kein Verschulden der Samsbird AG vorliegt.

Der Auftraggeber bzw. Veranstalter ist verpflichtet, sich eigenständig um die erforderlichen Versicherungen und Deckungen zu kümmern.

Dies gilt insbesondere für Schäden infolge:

  • Diebstahl

  • Feuer

  • Wasser

  • Sturm

  • Hagel

  • Blitzschlag

  • Elementarereignissen

  • Vandalismus

  • Drittverschulden

  • oder vergleichbaren Ereignissen.

d. Folgen fehlender Mitwirkung

Werden Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet erfüllt, trägt der Auftraggeber sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten, Verzögerungen oder Schäden.

8. Mietbedingungen

a. Sämtliche Mietgeräte bleiben Eigentum der Samsbird AG.

b. Der Mieter haftet ab Übernahme bis zur Rückgabe für Verlust oder Beschädigung der Mietobjekte, sofern diese nicht durch nachweisbares Verschulden der Samsbird AG verursacht wurden.

c. Die Mietdauer ist verbindlich einzuhalten.

d. Bei verspäteter Rückgabe werden zusätzliche Mietkosten gemäss vereinbarten Tagespreisen verrechnet.

e. Kann Material nicht oder nur beschädigt retourniert werden, ist die Samsbird AG berechtigt, Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten in Rechnung zu stellen.

f. Veränderungen oder Manipulationen an Geräten sind untersagt.

g. Das retournierte Material wird nach Rückgabe geprüft. Allfällige Reinigungs-, Reparatur- oder Wiederherstellungskosten werden dem Auftraggeber verrechnet.

h. Die Versicherung der eingesetzten Geräte, Mietobjekte und Materialien ist Sache des Auftraggebers bzw. Mieters.

i. Die Untervermietung der Mietobjekte ist untersagt.

j. Für mehrtägige Mietdauern gelten folgende Staffelpreise:

  • 1 Tag: Faktor 1.0

  • 2 Tage: Faktor 1.5

  • 3 Tage: Faktor 2.0

  • 4 Tage: Faktor 2.5

  • 5 Tage: Faktor 3.0

  • 1 Woche: Faktor 4.0

  • 2 Wochen: Faktor 6.0

  • 3 Wochen: Faktor 7.0

  • 4 Wochen: Faktor 8.0

Längere Mietzeiten auf Anfrage.

9. Im Speziellen: live2go.com

a. Für die ordnungsgemässe Ausführung von Streaming-Dienstleistungen ist eine funktionierende Internetverbindung erforderlich.

b. Die Verantwortung für Internetverbindungen und Netzwerkinfrastruktur vor Ort liegt beim Auftraggeber.

c. LTE- oder Mobilfunkverbindungen dienen ausschliesslich als Notfalllösung und können standortabhängig eingeschränkt sein.

d. Die Samsbird AG übernimmt keine Garantie für eine unterbruchsfreie Verfügbarkeit von Streamingdiensten, Mobilfunknetzen, Internetverbindungen oder Plattformdiensten Dritter.

e. Technische Unterbrüche ausserhalb des direkten Einflussbereichs der Samsbird AG begründen keine Schadenersatzansprüche.

f. Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung eines ausreichenden Stromanschlusses verantwortlich.

g. Werden Dienstleistungen Dritter integriert, liegt die Verantwortung für deren Funktionalität beim jeweiligen Drittanbieter.

h. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche verbreiteten Inhalte.

i. Bei Verdacht auf rechtswidrige Inhalte ist die Samsbird AG berechtigt, Übertragungen oder Veröffentlichungen ohne Vorankündigung einzustellen.

j. LIVE2GO-Remote-Hardware wird im Rahmen eines Mietverhältnisses zur Verfügung gestellt. Es gelten ergänzend die Mietbedingungen gemäss Ziff. 8.

10. Verjährung

a. Ansprüche aus Vertragsverhältnissen verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innert eines Jahres ab Leistungserbringung.

11. Salvatorische Klausel

a. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

b. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der Samsbird AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

b. Soweit gesetzlich zulässig ist ausschliesslicher Gerichtsstand Bad Zurzach (AG).